Zitat
§ 211
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
Zitat
What circumstances constitute "capital murder"?
The death penalty may only be given in circumstances where a defendant is convicted of pre-meditated first degree murder under the following limited factual circumstances:
* during a kidnapping for ransom
* during a killing committed under a contract or agreement
* the killing of any person by someone confined in a state correctional institution, community correction institution or jail or while in official custody
* a killing during the commission of, or attempt to commit, a rape or aggravated sodomy of any person
* the killing of a law enforcement officer
* the killing of more than one person as part of the same act or in two or more acts connected together
* the killing of a child under age 14 during a kidnapping or aggravated kidnapping with the intent to commit a sex offense upon the child
http://www.sedgwickcounty.org/da/death.html
Den hab ich auch in keinster Weise gebraucht und hatte es auch gar nicht vor. Um genau zu sein hab ich mich nicht einmal zu dem Thema Todesstrafe geäußert.ich fand den Vergleich Krieg-Todesstrafe sehr weit hergeholt.
Hier das Gleiche: ich habe keinen Bericht aus der Realität gegriffen, sondern nur die Forderung von Mostwanted. Oder zumindest das, wie ich es verstanden habe.Jedes Gericht auf der Welt wird unter diesen Umständen die Strafe milder gestalten oder bzw. vielleicht kann Dich ein Anwalt mit Unzurechnungsfähigkeit rausbekommen. Soviel zu rigoros.
Mir ist schon klar dass im Kriegszustand andere "Richtlinien" gelten, aber reim vom Menschlichen betrachtet ist das doch wahnsinnig bigott!
Ich fass mal zusammen, mal sehen ob ichs richtig verstanden hab:Also ein nein, weil Soldaten "gezwungen" werden zu töten. Im Krieg herrschen immer die grössten Ausnahmen..
Zitat
Ebenso wie in den deutschsprachigen Nachbarstaaten muss dem Gefangenen die Chance gegeben werden, irgendwann wieder ein Leben in Freiheit zu führen. Nach 15 Jahren, im besonderen Fall schon nach 10 Jahren, kann der zur lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilte von der Behörde bedingt entlassen werden (Art. 86 Abs. 5 StGB).
Zitat
Der § 46 Abs. 6 StGB regelt die Möglichkeit einer bedingten Entlassung: 15 Jahre müssen im Gefängnis zugebracht worden sein; und es muss angenommen werden können, dass der Verurteilte keine weiteren strafbaren Handlungen begehen werde. Die „Probezeit“ beträgt nach der bedingten Entlassung 10 Jahre (§ 48 Abs. 3 letzter Satz StGB, in Kraft seit dem 1. November 2009).
Zitat
Zitat
In den USA dauert die lebenslange Freiheitsstrafe auf Bundesebene generell bis zum Tod des Verurteilten an. Wird der Täter von einem Bundesgericht verurteilt, so hat er keinerlei rechtlichen Anspruch auf eine Freilassung, allein der Präsident kann ihn begnadigen.
Fände ich in unserem System recht interessant. Sowas darf natürlich auf keinen Fall in Jigsaw-Mentalität ausarten, leide oder stirb, aber solche Strafalternativen haben schon was. Wir hatten glaub ich schon mal einen Thread, in dem eine amerikanische Frau ihre kurze Strafe abgebüsst hat, indem sie sich mit einem peinlichen Schild auf die Strasse gestellt hat.Zitat von »Zensur«
den Freitod gewährt, wenn der Verurteilte es wünscht.
sonst bewegen wir uns mit rasanten Schritten ins Mittelalter zurück.
Die Rückfallquote ist dabei sehr niedrig:
wohl nur fünfmal geschah dies wegen eines erneuten Tötungsdelikts
öffnet das jeder Barbarei Tür und Tor -
(Quelle: Zeit.de).Zitat
Im Vergleich zu sonstigen Strafgefangenen ist die Rückfallquote bei Mördern nach Begnadigung oder Strafaussetzung zur Bewährung ungewöhnlich niedrig; lediglich bei etwa zwei Prozent der bislang bundesweit etwa 700 begnadigten „Lebenslänglichen" wurde die Strafaussetzung widerrufen; wohl nur fünfmal geschah dies wegen eines erneuten Tötungsdelikts.
Für mich ist es einfach net nachzuvollziehen
Nein, ich würde diese Einstellung nicht ändern. Ich würde nie "Ja" zu der Todesstrafe sagen.
Warum nur diejenigen eine "vernünftige" und "themenbezogene" Meinung zu dem Thema haben können, die entweder persönlich betroffen sind oder die eigene Kinder haben (hier erschließt sich mir der Zusammenhang nicht), kann ich ebenfalls nicht begreifen.
Aber vielleicht könnte mir dies noch einmal erläutert werden, denn ich begreife nicht so ganz, warum ein Erwachsener als Opfer weniger wert sein sollte als ein Kind.
Hier sehe ich eine falsche Gewichtung in der Wertung.
doch wer überzeugt ist, dass man einen Menschen (auch einen zigfachen Mörder) zu töten hat, der darf diese These nicht nur bei persönlicher Betroffenheit vertreten, sondern muss dies auch noch können, wenn er objektiv und distanziert ist. Und wer diese Meinung vertritt, der muss nötigenfalls auch in der Lage sein, diese persönlich zu vollstrecken.
ICH könnte das nicht.
den Freitod gewährt, wenn der Verurteilte es wünscht.
Man reicht dem Delinquenten also den Schierlingsbecher, den dieser aus freien Stücken trinken müsste (alternativ eine Giftkapsel, whatever ...)